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   OLG München, 15.07.2004 - 6 U 5263/03   

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https://dejure.org/2004,7978
OLG München, 15.07.2004 - 6 U 5263/03 (https://dejure.org/2004,7978)
OLG München, Entscheidung vom 15.07.2004 - 6 U 5263/03 (https://dejure.org/2004,7978)
OLG München, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 6 U 5263/03 (https://dejure.org/2004,7978)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • aufrecht.de

    Kennzeichenrelevante Handlung im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beeinträchtigung der Herkunftsgarantie einer Marke bei Benutzung unter dem Verdacht des Bestehens einer Verbindung im geschäftlichen Verkehr zwischen den betroffeen Waren und dem Markeninhaber; Zueigenmachen der Verwendung des Kennzeichens "memory" durch Dritte bei ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 19 Abs. 1; ; MarkenG § 19 Abs. 5; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnspielportal im Internet als kennzeichenrechtlich relevante Handlung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 220
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG München, 15.07.2004 - 6 U 5263/03
    Soweit sich das Landgericht auf die Entscheidung des EuGH Arsenal - WRP 2002, 1415 berufe, liege ein gänzlich anderer Sachverhalt zugrunde.

    Das Landgericht hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften Arsenal WRP 2002, 1415 zu Recht ausgeführt, dass maßgeblich darauf abzustellen ist, dass die Herkunftsgarantie bereits dann beeinträchtigt ist, wenn die Benutzung auch nur den Verdacht aufkommen lässt, dass eine Verbindung im geschäftlichen Verkehr zwischen den betroffenen Waren und dem Markeninhaber besteht.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus OLG München, 15.07.2004 - 6 U 5263/03
    Soweit sich die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 17.06.2004 auf Seite 5 (Bl. 125 d.A.) auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01.04.2004, I ZR 317/01 (vorgelegt als Anlage BK 1), beruft, ist diese Entscheidung bereits deshalb nicht einschlägig, weil sie kein markenrechtliches Verfahren betrifft.
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird meist eine kennzeichenmäßige Verwendung angenommen (vgl. OLG München WRP 2000, 775, 778; GRUR-RR 2005, 220; OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 118, 119 [nicht rechtskräftig]; OLG Karlsruhe WRP 2004, 507, 508; LG Hamburg MMR 2000, 46; CR 2002, 136; CR 2002, 374; LG Frankfurt a.M. MMR 2000, 493, 494 f.; LG München I NJW-RR 2001, 550; MMR 2004, 689, 690; LG Köln CR 2006, 64; LG Braunschweig MMR 2006, 178; vgl. auch ÖOGH GRUR Int. 2001, 796, 797 - Numtec-Interstahl; LG Mannheim MMR 1998, 217, 218; a.A. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2004, 353).
  • LG München I, 10.01.2007 - 21 O 20028/05

    Urheberrechtsverletzung durch Frame

    aa) Da der Ersteller der Website sich den fremden Inhalt in einer Weise zu eigen macht, dass für den Nutzer auf den ersten Blick gar nicht zu erkennen ist, dass dieser auf Veranlassung des Erstellers der Seite von einem anderen Server zugeliefert wird, macht er gegenüber dem Nutzer den Inhalt in gleicher Weise zugänglich, wie bei der Zulieferung von einer auf dem eigenen Server erstellten Kopie (mit ähnlicher Wertung zur Frage, ob eine kennzeichenrelevante Handlung bei Nennung fremder Marken auf der eigenen Website vorliegt: OLG München, GRUR-RR 2005, 220 - MEMORY; die Entscheidungen Framing III und Midi-Dateien des LG München I, MMR 2003, 197 bzw. MMR 2000, 431 beschäftigten sich noch mit dem alten Recht und damit allein mit der Frage, ob § 16 UrhG einschlägig ist; weitere ältere Entscheidungen zur Zulässigkeit von Frames befassen sich vorrangig mit der Frage, ob die geframte Seite ihrerseits ein schutzfähiges Werk darstellt, etwa OLG Düsseldorf, MMR 1999, 729, was hier angesichts des speziellen Schutzes nach § 72 UrhG unerheblich ist).
  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens

    Zwar ist das Anbringen eines Hyperlinks für sich genommen zunächst eine neutrale Handlung, die ähnlich einem textlichen Fundstellennachweis das Auffinden der Internetseite durch einen entsprechenden Verweis erleichtert; auch erkennt der Benutzer durch die Adresszeilen, dass er beim Anklicken des Hyperlinks die von ihm ursprünglich aufgerufene Seite verlässt und auf die Seite eines anderen Unternehmens wechselt (vgl. zur Haftung für Hyperlinks die zumeist zum Urheber- oder Kennzeichnungsrecht ergangenen Entscheidungen BGH, NJW 2004, 2158 - Schöner Wetten; 2004, 3102 - Störerhaftung des Internet-Auktionshauses bei Fremdversteigerung; 2003, 3406 - Paperboy; OLG München, GRUR-RR 2005, 220 - Kennzeichenrelevante Handlung durch Verlinkung mit Gewinnspiel; LG Hamburg, NJW 1998, 3650; grundsätzlich: Hoffmann, NJW 2005, 2595; ders. NJW 2004, 2569; MüKo-BGB Ergänzungsband -28.02.2005 Rn. 534 f.; Ott, WRP 2006, 691; Schreiber, WRP 2005, 442; Spindler, MMR 2002, 495; Stadler, JurPC Web-Dok.
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